[Olpcaustria] Vereinstatuten & Vereinsname

Christoph Derndorfer e0425826 at student.tuwien.ac.at
Wed Jun 20 13:10:04 CEST 2007


Kommentare inline...

Andreas.Trawoeger at wgkk.at schrieb:
>
> Bin gerade dabei die Vereinstatuten noch einmal durchgehen: 
> http://193.238.157.97/mediawiki/upload/a/a3/OLPC_Austria_Statuten.pdf
>
> Dazu ein paar Kommentare:
>
> 1. Ich würde mir einen andere Langversion des Vereinsnamen wünschen
>
> Der Verein wird allgemein unter OLPC-Austria laufen, insofern die 
> Langversion des Vereinsnamen nicht so wichtig. Trotzdem würde ich mir 
> wünschen das Wort "Laboratorium" durch eine andere Bezeichnung zu 
> ersetzten, weil wir ansonsten Gefahr laufen in den Vorwurf 
> hineinzulaufen, eine eventuelle Testschule bzw. die an einem Test 
> teilnehmenden Kinder nur als reine Versuchskaninchen benutzen zu wollen.
Das ist auf jeden Fall ein guter Punkt, den ich so noch nicht bedacht 
hatte... "Laboratorium" ist vielleicht wirklich kein geeigneter Ausdruck.
>
> 2.  Verfall der Mitgliedschaft
>
> Wir haben in § 6.4 noch immer den Paragraphen, dass nach einem Jahr 
> ohne Teilnahme an einem Projekt, die ordentliche Mitgliedschaft verfällt.
Wir könnten den Zeitraum auf 3 Jahre anheben?!

Lg,
Christoph
>
> 3. Aufgabe Obmann / Obfrau Stellvertreter
>
> Als Obmann Stellvetreter in spe, bin ich nach den aktuellen 
> Statutenentwurf ziemlich arbeitslos (was mir durchaus recht ist). Was 
> ich mir jedoch wünschen würde, wäre in §13.2 das generelle Recht, die 
> Verein auch nach außen vertreten zu dürfen und würde ansonsten die 
> Zeichungsberechtigung bei der in den Statuten festgelegten Kombination 
> Obmann / Schriftführer bzw. Obmann / Kassierin belassen.
>
>
> cu andreas
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