[Olpcaustria] Vereinstatuten & Vereinsname

Andreas.Trawoeger at wgkk.at Andreas.Trawoeger at wgkk.at
Wed Jun 20 12:42:32 CEST 2007


Bin gerade dabei die Vereinstatuten noch einmal durchgehen: 
http://193.238.157.97/mediawiki/upload/a/a3/OLPC_Austria_Statuten.pdf

Dazu ein paar Kommentare:

1. Ich würde mir einen andere Langversion des Vereinsnamen wünschen

Der Verein wird allgemein unter OLPC-Austria laufen, insofern die 
Langversion des Vereinsnamen nicht so wichtig. Trotzdem würde ich mir 
wünschen das Wort "Laboratorium" durch eine andere Bezeichnung zu 
ersetzten, weil wir ansonsten Gefahr laufen in den Vorwurf hineinzulaufen, 
eine eventuelle Testschule bzw. die an einem Test teilnehmenden Kinder nur 
als reine Versuchskaninchen benutzen zu wollen.

2.  Verfall der Mitgliedschaft

Wir haben in § 6.4 noch immer den Paragraphen, dass nach einem Jahr ohne 
Teilnahme an einem Projekt, die ordentliche Mitgliedschaft verfällt.

3. Aufgabe Obmann / Obfrau Stellvertreter

Als Obmann Stellvetreter in spe, bin ich nach den aktuellen 
Statutenentwurf ziemlich arbeitslos (was mir durchaus recht ist). Was ich 
mir jedoch wünschen würde, wäre in §13.2 das generelle Recht, die Verein 
auch nach außen vertreten zu dürfen und würde ansonsten die 
Zeichungsberechtigung bei der in den Statuten festgelegten Kombination 
Obmann / Schriftführer bzw. Obmann / Kassierin belassen.


cu andreas

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